Das Ressort Arbeitsschutz in der Hamburgischen Bürgerschaft
Dieses Ressort ist ein vergleichsweise kleines, da die Grundlagen des Arbeitsschutzes im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) des Bundes geregelt sind. Die in Hamburg zuständige Behörde ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Sie führt die gesetzlich vorgegebenen Kontrollen im Rahmen des Gesetzes durch.
Guter Arbeitsschutz wird in betrieblichen Arbeitsschutzverordnungen geregelt. Hierzu zählt eine sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung, ein sicherer Arbeitsmitteleinsatz, Lärmschutz, Arbeitsmedizinische Versorgung, Regelungen zur Lastenhandhabung oder der Umgang mit Gefahrstoffen.
Besonders die psychische Belastung von Arbeitnehmer*innen hat zugenommen. Um Betriebe bei der Erkennung von Faktoren für psychische Belastung am Arbeitsplatz zu unterstützen wurde zusammen mit dem Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM) der GB-Psych-Kompass, ein digitales Informationssystem, entwickelt. Außerdem wird die Beratungsstelle „Perspektiven Arbeit und Gesundheit“ von BJV und BAGSFI gemeinsam gefördert.
Guter Arbeitsschutz ist elementar. In vielen Bereichen erleben wir ein Umschiffen der Regeln durch Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Angestelltenverhältnisse in die Scheinselbstständigkeit. Die so auf dem Papier unternehmerisch tätigen Selbstständigen, z.B. im Kuriergewerbe, sind nun Solo-Selbstständige und für sich selbst verantwortlich.
Mit Beginn der Corona-Pandemie sind viele Menschen zwangsweise ins Homeoffice gegangen. Dieser Trend setzt sich fort, so dass immer mehr Menschen weiterhin von zu Hause aus arbeiten.
Das Arbeiten von außerhalb der Arbeitsstätte kann in Telearbeit und als mobiles Arbeiten erfolgen. Telearbeit unterliegt arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, bei denen die Arbeitgeber*innen dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmer*innen gute Arbeitsbedingungen vorfinden. Viele von uns arbeiten aber mobil, was weit weniger arbeitsschutzrechtlich geregelt ist. Hier gilt es praktikable und moderne Regelungen im Sinne der Arbeitnehmer*innen zu finden.